St. Maria - Sakramente

Wiedereintritt in die Kirche

Sind Sie aus der Kirche ausgetreten und haben einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden? Dann helfen wir Ihnen gern beim Wiedereintritt in die Kirche. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder informieren Sie sich auf der Seite unseres Bistums über Ihre Möglichkeiten. Folgen Sie dem Link:

Austritt aus der Kirche

Wenn Sie an einen Kirchenaustritt denken, fragen wir uns als Gemeinde, ob und inwieweit wir mit Ursache für diesen Schritt sind und ob wir zukünftig etwas anders oder besser machen können. Sehr gern sind wir für Sie zu einem persönlichen Gespräch bereit. Bitte schreiben Sie uns, oder melden Sie sich in unserem Pfarramt.

Gerade wenn Sie über einen möglichen Kirchenaustritt unter Abwägung verschiedenster Gründe nachdenken, ist es unsere Pflicht, Sie im Auftrag des Bischofs auch über die Folgen zu informieren, die dieser Schritt in kirchenrechtlicher Hinsicht nach sich zieht: Als Getaufter bleiben Sie zeitlebens in einer Beziehung zur Katholischen Kirche; diese Beziehung wird jedoch durch die Erklärung Ihres Kirchenaustrittes so gestört, dass Sie das Recht zur Teilnahme am sakramentalen Leben und zur Übernahme der Patenschaft verlieren und keinen Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis haben. Ihr Kirchenaustritt wird Ihrem Taufbuchpfarramt mitgeteilt und in das Taufbuch eingetragen.

Falls Sie bereits Ihren Austritt aus der Katholischen Kirche erklärt haben, sollten Sie wissen, dass uns Ihre Entscheidung nicht gleichgültig ist und dass die Gemeinschaft der Kirche Ihnen jederzeit offen bleibt, wenn Sie wieder ein neues Verhältnis zu ihr und zu Ihrem Glauben gefunden haben. Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall an unser Pfarramt.